März 19, 2024
Förderung von Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Photovoltaik Förderung NRW (Nordrhein-Westfalen): Wie werden Anlagen gefördert?

Der Klimawandel ist in aller Munde. Nicht zu Letzt unsere neue Regierung wird diesen Trend mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter unterstützen. Den Beitrag zu einer nachhaltigeren Lebensweise kann ein jeder von uns leisten. Im privaten Umfeld sind Photovoltaik- und Solaranlagen nach wie vor sehr beliebt, da sie neben dem Umweltschutzaspekt auch für den Geldbeutel attraktiv sein können.

Neben der Ersparnis von zusätzlichen Stromkosten im laufenden Betrieb können Sie sich bereits bei der Investition in eine solche Anlage bares Geld vom Staat sichern. Im speziellen berichten wir in diesem Artikel von den Zuschüssen für die Förderung von stationären elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Land stellte zuletzt ein neues Förderprogram für Klimaschutztechnik.

So will NRW den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2030 auf bis zu 50% steigern. Mit diesem Ziel geht der schnellere Ausstieg aus der fossilen Brennstofftechnologie wie Kohle und Gas einher. Es gilt den künftigen Energiebedarf nachhaltig zu decken. Dies geht nur mit der entsprechenden Förderung umweltfreundlicher Technologien. Seit dem Erlass des neuen Förderprogramms wurden mehr als 18.000 Zuwendungsbescheide mit einer Fördersumme von fas 31 Millionen Euro bewilligt.

Knapp 22 Millionen Euro gingen davon in die Förderung von Batteriespeichern in Kombination mit Photovoltaik. Ebenso werden Beratungsdienstleistungen stärker gefördert, um so den Photovoltaikausbau schneller vorantreiben zu können. Neben den Fördermöglichkeiten für Kommunen wollen wir in diesem Artikel auf die konkreten Möglichkeiten für Privathaushalten eingehen.

Nachfolgend gehen wir auf oft gestellte Fragen ein, um vorab etwas Klarheit zu schaffen. Weitere Informationen können Sie entsprechend den Internetseiten der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen entnehmen.

Wer kann einen solchen Antrag zur Förderung einer Photovoltaikanlage in NRW stellen?

Neben Privatpersonen können ebenfalls Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Freiberufler, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Körper und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Vereine, Parteien und Genossenschaften den Antrag auf Förderung in NRW stellen. Wie Sie feststellen wird im Allgemeinen der Ausbau und die Förderung von Photovoltaikanlagen in NRW breitflächig vorangetrieben.

Welche Fördersummen gibt es in Nordrhein-Westfalen?

Generell kann man mit 100 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität rechnen. Insgesamt können so maximal 75.000 € je Standort bzw. Gebäude bewilligt werden.

Wie läuft die Beantragung von solchen Fördergeldern ab?

Zunächst müssen Sie einen Kostenvoranschlag für eine Photovoltaikanlage durch einen Fachmann einholen. Danach können Sie das Antragsformular auf Förderung einer solchen Anlage online ausfüllen. Dieses müssen Sie wahrheitsgemäß mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid über die beantragte beziehungsweise genehmigte Fördersumme.
Das Formular können Sie über die Webseite des Landes NRW hochladen.

Gehen Sie hierzu auf die Seite https://foerderportal.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=3849CD90AA69D770C5FD

Viele Photovoltaik Anbieter bieten Ihren Kunden zusätzlich die Option auf eine sorgenfreie Antragsstellung an. Das bedeutet, die Firma übernimmt den Antrag für die PV Förderung in NRW. Oftmals lässt sich so die Förderung ganz entspannt abwickeln. Ein solcher Anbieter ist beispielsweise die Firma Energieversum GmbH, die auf Ihrer Webseite mit einem Rund-Um-Sorglos Paket wirbt, und die Antragsstellung für eine Solar Förderung in NRW übernimmt.

Photovoltaik Förderung NRW: Welche sonstigen Rahmenbedingungen muss man beachten?

Das Förderprogramm läuft zum 30.07.2024 aus, weshalb Anträge nach Verstreichen dieser Frist nicht mehr berücksichtigt werden können.

Bitte beachten Sie ebenfalls erst mit den Installationsmaßnahmen zu beginnen, sobald Sie die Zusage über die beantragte Fördersumme erhalten.